Klage

In Kürze

Eine Klage im Sozialrecht ist der formelle Antrag an ein Sozialgericht, einen Streit mit einer Behörde gerichtlich klären zu lassen. Sie muss schriftlich und innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Widerspruchsbescheides eingereicht werden.

Definition

Die Klage wird schriftlich oder zur Niederschrift beim Sozialgericht erhoben. Gemäß § 92 SGG muss sie den Kläger, den Beklagten und den Streitgegenstand benennen. Zusätzlich sollen die wichtigsten Tatsachen und Beweismittel angegeben werden.

Im Sozialgerichtsverfahren gilt das sogenannte Amtsermittlungsprinzip: Das Gericht ermittelt den Sachverhalt von sich aus. Wird das Verfahren trotz klarer Aufforderung des Gerichts mehr als drei Monate nicht weitergeführt, gilt die Klage nach § 102 Abs. 2 SGG als zurückgenommen.

Rechtsmittel: Gegen ein Urteil des Sozialgerichts kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Berufung eingelegt werden. Darüber hinaus gibt es die Revision zum Bundessozialgericht sowie die Beschwerde. In bestimmten Fällen ist auch eine sogenannte Sprungrevision möglich, bei der das Verfahren direkt zum Bundessozialgericht geht.

Kosten: Für Versicherte, Leistungsempfänger und Behinderte ist das Verfahren vor den Sozialgerichten grundsätzlich kostenfrei (§ 183 SGG). In anderen Fällen, etwa bei Klagen von Arbeitgebern, gelten die Vorschriften des Gerichtskostengesetzes (§ 197a SGG). Bei niedrigem Einkommen kann Prozesskostenhilfe beantragt werden. Ein Vertretungszwang durch einen Rechtsanwalt besteht im Allgemeinen nicht; ab dem vollendeten 15. Lebensjahr kann man sich selbst vertreten.

Rechtliches Gehör: Alle Beteiligten haben nach § 62 SGG in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 GG das Recht, zu allen entscheidungserheblichen Tatsachen Stellung zu nehmen. Das Gericht muss diese Stellungnahmen zur Kenntnis nehmen und berücksichtigen.

Aufhebung durch das Gericht: Nach § 131 Abs. 5 SGG kann ein Sozialgericht einen Verwaltungsakt aufheben und die Sache an die Behörde zurückverweisen, wenn weitere Ermittlungen nötig sind und diese von der Behörde schneller und kostengünstiger durchgeführt werden können. Diese Entscheidung ist nur innerhalb von sechs Monaten nach Eingang der Akten beim Gericht möglich.