In Kürze
Konsumgüter sind Güter zur unmittelbaren Befriedigung menschlicher Bedürfnisse. Sie werden von Endverbrauchern genutzt und nicht als Produktionsmittel eingesetzt.
Definition
Konsumgüter ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet Güter, die dem privaten Verbrauch und der Bedürfnisbefriedigung dienen.
Konsumgüter liegen vor, wenn Güter nicht zur weiteren wirtschaftlichen Leistungserstellung eingesetzt werden. Sie werden von Endverbrauchern genutzt und dem Konsumprozess zugeführt.
Konsumgüter umfassen sowohl einmal verwendbare Verbrauchsgüter als auch länger nutzbare Gebrauchsgüter. Maßgeblich ist die objektive Zweckbestimmung der Güter im Zeitpunkt ihrer Verwendung.
Eine rechtliche Bindung an bestimmte Vertragsarten ist nicht erforderlich. Konsumgüter begründen keinen eigenständigen Anspruch auf besondere rechtliche Behandlung.
Abzugrenzen sind Konsumgüter von:
- Investitionsgütern, die der Herstellung weiterer Güter dienen
In der arbeitsrechtlichen Praxis sind Konsumgüter relevant, weil sie Nachfrage, Produktion und Beschäftigungsbedingungen beeinflussen.