Konsument

In Kürze

Konsument bezeichnet den privaten Endverwender von Gütern oder Dienstleistungen. Der Begriff grenzt private Marktteilnahme von beruflichem Handeln ab.

Definition

Konsument ist ein arbeitsrechtlicher Begriff, der die Rolle des privaten Endnachfragers beschreibt. Er bezeichnet eine natürliche Person, die Güter oder Dienstleistungen zu privaten Zwecken nutzt.

Ein Konsument liegt vor, wenn der Erwerb weder einer gewerblichen noch selbstständigen Tätigkeit zugeordnet ist. Maßgeblich ist die objektive Zweckbestimmung des Rechtsgeschäfts im Zeitpunkt seines Abschlusses.

Rechtsgrundlage ist insbesondere:

  • § 13 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Der Konsument handelt unabhängig davon, ob Verträge entgeltlich oder unentgeltlich ausgestaltet sind. Der Begriff begründet keinen eigenständigen Anspruch auf verbraucherschützende Leistungen ohne gesetzliche Grundlage.

Abzugrenzen ist der Konsument vom Unternehmer, der beim Vertragsschluss in Ausübung beruflicher Tätigkeit handelt.

In der Praxis beeinflusst die Einordnung zahlreiche Schutzvorschriften bei Vertragsschluss und Leistungsabwicklung.