In Kürze
Die Krankenversicherung schützt Beschäftigte und andere Versicherte vor den finanziellen Folgen von Krankheit. In Deutschland gibt es zwei Systeme: die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV).
Definition
Die Krankenversicherung ist ein zentraler Bestandteil der deutschen Sozialversicherung. Sie deckt das Krankheitsrisiko durch Sach- und Geldleistungen bei medizinischer Behandlung ab. Nach § 4 Abs. 1 SGB I hat jeder Mensch das Recht auf Zugang zur Sozialversicherung. Der Gesetzgeber hat eine Krankenversicherungspflicht eingeführt, um Menschen vor dem Verzicht auf Versicherungsschutz zu bewahren und die Solidargemeinschaft zu erhalten.
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Die GKV beruht auf dem Solidaritätsprinzip: Beiträge richten sich nach dem Einkommen, nicht nach Alter oder Gesundheitszustand. Rechtsgrundlage ist das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB V). Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 %, den sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte teilen. Zusätzlich können Krankenkassen einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag erheben, der seit 2019 ebenfalls paritätisch aufgeteilt wird. Die Finanzierung erfolgt nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
Zur GKV sind unter anderem folgende Personengruppen pflichtversichert (§ 5 SGB V):
- Arbeiter, Angestellte und Auszubildende
- Bezieher von Bürgergeld oder Leistungen nach dem SGB III
- Studenten und Praktikanten
- Rentner und Rentenantragsteller
- Künstler, Publizisten und Menschen mit Behinderung
- Personen ohne anderweitige Absicherung im Krankheitsfall
Wer ein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze erzielt, ist versicherungsfrei. Familienangehörige können unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei mitversichert werden. Die GKV begründet keinen Anspruch auf Leistungen außerhalb des gesetzlich bestimmten Leistungskatalogs.
Die GKV erbringt Leistungen vor allem in diesen Bereichen:
- Verhütung und Früherkennung von Krankheiten
- Behandlung bei Krankheit
- Familienplanung sowie Schwangerschaft und Mutterschaft
- Entgeltersatzleistungen im Krankheitsfall
Private Krankenversicherung (PKV)
Die PKV kommt nicht kraft Gesetzes, sondern durch einen Vertrag zustande. Sie arbeitet nach dem Äquivalenzprinzip: Die Prämie richtet sich nach dem individuellen Risiko (z. B. Alter, Gesundheitszustand) und dem gewählten Leistungsumfang. Die PKV richtet sich vor allem an Personen, die in der GKV versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind.
Seit dem 01.01.2009 gibt es in der PKV einen Basistarif, dessen Leistungen mit der GKV vergleichbar sind. Für diesen Tarif besteht ein Kontrahierungszwang — Versicherer müssen jeden aufnehmen, Risikoausschlüsse oder -zuschläge sind nicht erlaubt.
Wichtige Unterschiede auf einen Blick:
- GKV: Solidaritätsprinzip, einkommensabhängige Beiträge, gesetzlich festgelegte Leistungen
- PKV: Äquivalenzprinzip, risiko- und leistungsabhängige Prämien, vertragliche Vereinbarung