Kontenplan

Ein Kontenplan ist die betriebsspezifische, systematisch gegliederte Liste aller Buchführungskonten, die ein Unternehmen für seine laufende Finanzbuchführung tatsächlich benötigt. Er bildet die operative Grundlage für die korrekte und nachvollziehbare Verbuchung aller Geschäftsvorfälle.

In Kürze

Ein Kontenplan ist die betriebsspezifische, systematisch gegliederte Liste aller Buchführungskonten, die ein Unternehmen für seine laufende Finanzbuchführung tatsächlich benötigt. Er bildet die operative Grundlage für die korrekte und nachvollziehbare Verbuchung aller Geschäftsvorfälle.

Definition

Der Kontenplan ist ein Begriff des externen Rechnungswesens und bezeichnet die Gesamtheit aller Buchführungskonten eines Unternehmens für ein Geschäftsjahr. Die Konten sind nach einem einheitlichen Ordnungssystem nummeriert, benannt und dauerhaft festgelegt.

Im Unterschied zum Kontenrahmen — der lediglich eine abstrakte Musterstruktur für einen ganzen Wirtschaftszweig vorgibt — wird der Kontenplan individuell für jedes Unternehmen erstellt. Es werden nur die Konten aufgenommen, die für die vollständige und sachlich richtige Verbuchung der tatsächlich anfallenden Geschäftsvorfälle erforderlich sind. Kommen im Laufe eines Geschäftsjahres neue Geschäftsvorfälle hinzu, für die noch kein Konto vorhanden ist, wird der Kontenplan entsprechend ergänzt.

In der Praxis wird der Kontenplan regelmäßig aus einem branchenspezifischen Standardkontenrahmen abgeleitet und betrieblich angepasst. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Einführung eines Kontenplans besteht nicht generell; Rechtsgrundlagen ergeben sich jedoch insbesondere aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) sowie der Abgabenordnung (AO) hinsichtlich Dokumentation und Aufbewahrung.

Der Kontenplan erfüllt mehrere wichtige Aufgaben:

  • Übersichtlichkeit: Er ermöglicht eine rasche Orientierung — auch für sachkundige Dritte.
  • Einheitlichkeit: Bei der Verbuchung durch mehrere Personen sorgt er für eine einheitliche Klassifizierung aller Buchungsvorgänge.
  • Nachprüfbarkeit: Der Kontenbestand lässt sich jederzeit kontrollieren.
  • Vergleichbarkeit: Er erleichtert den Vergleich betrieblicher Geschäftsvorfälle über Zeiträume hinweg.

Der Kontenplan ist außerdem Grundlage für die Kontierung — also die Buchungsanweisung auf einem Beleg. Jedem Konto ist eine eigene Kontonummer zugeordnet, sodass auf dem Buchungsbeleg nur die Kontonummern des Kontos und des Gegenkontos eingetragen werden müssen. Dies gilt sowohl für die manuelle als auch für die heute übliche EDV-gestützte Buchführung.

Wissensdatenbank

Fragen & Antworten

rund um die Mitbestimmung

Zur Wissensdatenbank