Kontenplan

In Kürze

Kontenplan ordnet die im Unternehmen verwendeten Buchführungskonten systematisch. Er bildet die operative Grundlage der laufenden Finanzbuchführung.

Definition

Der Kontenplan ist ein buchhalterischer Begriff des externen Rechnungswesens innerhalb der laufenden Finanzbuchführung von Unternehmen.

Er bezeichnet die systematisch gegliederte Gesamtheit aller Buchführungskonten eines Unternehmens für ein Geschäftsjahr.

Ein Kontenplan liegt vor, wenn Konten nach einem einheitlichen Ordnungssystem nummeriert, benannt und dauerhaft festgelegt sind.

Der Kontenplan wird regelmäßig aus einem branchenspezifischen Standardkontenrahmen abgeleitet und betrieblich angepasst.

Rechtsgrundlagen ergeben sich insbesondere aus:

  • Handelsgesetzbuch (HGB)
  • Abgabenordnung (AO) hinsichtlich Dokumentation und Aufbewahrung

Eine gesetzliche Verpflichtung zur Einführung eines Kontenplans besteht nicht im Unternehmen allgemein.

Abzugrenzen ist der Kontenplan vom Kontenrahmen, der lediglich eine abstrakte Struktur ohne betriebliche Auswahl vorgibt.

In der Praxis dient der Kontenplan der konsistenten Verbuchung, Nachvollziehbarkeit und Vergleichbarkeit betrieblicher Geschäftsvorfälle.