In Kürze
Eine Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Personengesellschaft, bei der mindestens ein Gesellschafter unbeschränkt haftet und mindestens ein weiterer nur mit seiner Einlage. Sie ist die häufigste Rechtsform unter den Personengesellschaften.
Definition
Die KG entsteht, wenn sich mehrere Personen zusammenschließen, um gemeinsam ein Handelsgewerbe unter einer gemeinsamen Firma zu betreiben. Es gibt zwei Arten von Gesellschaftern: den Komplementär, der unbeschränkt und persönlich haftet und in der Regel die Geschäfte führt, sowie den Kommanditisten, der nur mit seiner Kapitaleinlage haftet.
Der Firmenname der KG muss den Namen mindestens eines Komplementärs sowie den Zusatz „KG" enthalten. Ein Kommanditist darf nicht im Firmennamen erscheinen. Kommanditisten können jedoch eine Handlungsvollmacht oder Prokura erhalten.
Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen sind:
- §§ 161–177a HGB — Rechtsvorschriften speziell für die KG
- §§ 238–263 HGB — allgemeine Rechnungslegungsvorschriften für Personengesellschaften
- § 1 Abs. 1 PublG — Publizitätspflicht bei Überschreitung bestimmter Größengrenzen
Grundsätzlich ist der Jahresabschluss einer KG weder prüfungs- noch veröffentlichungspflichtig. Das ändert sich jedoch, wenn die KG an drei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei dieser Grenzen überschreitet: Bilanzsumme über 65 Mio. Euro, Umsatzerlöse über 130 Mio. Euro oder mehr als 5.000 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt.
Bei der Gewinnverteilung werden die Kapitalanteile aller Gesellschafter zunächst mit 4 % verzinst. Ein darüber hinausgehender Gewinn — oder ein Verlust — wird in einem angemessenen Verhältnis aufgeteilt, das im Gesellschaftsvertrag festgelegt sein sollte. Da der Komplementär persönlich haftet und die Geschäfte führt, erhält er in der Regel einen größeren Anteil.
Für jeden Gesellschafter werden in der Praxis mehrere Kapitalkonten geführt. Üblich sind ein Festkapitalkonto für die unveränderliche Einlage sowie ein variables Konto für Gewinne, Verluste und Entnahmen. In vielen Unternehmen werden bis zu vier getrennte Konten je Gesellschafter eingerichtet.