In Kürze
Frührehabilitation ist eine rehabilitationsmedizinische Behandlung, die so früh wie möglich während eines Krankenhausaufenthalts beginnt. Gesetzlich Versicherte haben darauf nach § 39 Abs. 1 Satz 3 SGB V einen Anspruch.
Definition
Dank moderner Medizin — etwa der Intensiv- und Unfallmedizin sowie verbesserter Rettungssysteme — überleben immer mehr Menschen schwere Erkrankungen und Verletzungen wie Schlaganfälle, Hirnverletzungen oder Polytraumata. Viele dieser Patientinnen und Patienten benötigen jedoch sofort nach der Akutbehandlung gezielte Unterstützung, um Folgeschäden zu begrenzen.
Genau hier setzt die Frührehabilitation an: Sie beginnt zum frühestmöglichen Zeitpunkt noch während des stationären Krankenhausaufenthalts und richtet sich an Menschen mit schwerer Beeinträchtigung ihrer körperlichen, geistigen oder seelischen Funktionsfähigkeit.
Damit Frührehabilitation eingeleitet wird, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:
- Frührehabilitationsbedürftigkeit: Es liegt eine relevante Beeinträchtigung von Körperfunktionen, Körperstrukturen oder Aktivitäten vor, die voraussichtlich nicht nur vorübergehend ist und die gesellschaftliche Teilhabe gefährdet oder verschlechtert.
- Frührehabilitationsfähigkeit: Die Patientin oder der Patient muss — auch wenn die Fähigkeit stark eingeschränkt ist — grundsätzlich in der Lage sein, an rehabilitativen Maßnahmen teilzunehmen.
Typische Situationen, in denen Frührehabilitation notwendig wird, sind schwere Schädigungen des Zentralnervensystems (z. B. nach Schlaganfall oder Hirntrauma) sowie Polytraumata, also gleichzeitige Verletzungen mehrerer Körperregionen.
Die Einschätzung, ob eine positive Rehabilitationsprognose besteht, ist in dieser frühen Phase oft schwierig — dennoch soll die Behandlung so zeitnah wie möglich beginnen, um die Chancen auf Erholung und Teilhabe zu verbessern.