Konkurrenz

In Kürze

Konkurrenz bezeichnet den Wettbewerb zwischen Unternehmen um Kunden, Marktanteile und Aufträge. Sie ist ein zentrales Merkmal einer freien Marktwirtschaft.

Definition

In einer freien Wirtschaft stehen Unternehmen miteinander im Wettbewerb. Sie versuchen, Kunden durch bessere Preise, höhere Qualität oder besondere Leistungen für sich zu gewinnen. Für Abnehmer ist ein Markt mit echter Konkurrenz grundsätzlich vorteilhaft — vorausgesetzt, sie haben einen guten Überblick über das Angebot.

In der Praxis beschränkt sich der Wettbewerb oft auf wenige Anbieter, besonders in regionalen Märkten. Stammkunden vergleichen in der Regel kaum; sie wechseln erst dann zu einem anderen Anbieter, wenn sie mit ihrem bisherigen Lieferanten unzufrieden sind — etwa wegen langer Lieferzeiten, steigender Preise oder schlechter Produktqualität.

Unternehmen können sich Wettbewerbsvorteile in drei Bereichen verschaffen:

  • Kostenvorteile durch optimierte Produktionsprozesse
  • Kundenorientierung durch schnelles Reagieren auf veränderte Wünsche
  • Innovation durch den Einsatz neuester Technik und Verfahren

Konkrete Vorteile gegenüber Mitbewerbern entstehen zum Beispiel durch günstigere Preise, höhere Qualität, zuverlässige Liefertermine, freundlichen Service oder kurzfristige Warenverfügbarkeit. Unternehmen, denen Kunden in diesen Punkten besonders vertrauen, besitzen eine starke Marke und damit eine überdurchschnittliche Marktstellung.

Auf stark umkämpften Märkten kann Konkurrenz auch zu Verdrängungskämpfen führen, etwa in Form von Preiskriegen. Das Gegenteil — ein allgemeines Stillhalten der Unternehmen — kann zu kartellähnlichen Verhältnissen führen. Kartelle schalten den Wettbewerb gezielt aus, zum Beispiel durch Preisabsprachen oder Absprachen über Verkaufskonditionen. Sie sind grundsätzlich unzulässig und nur in Ausnahmefällen nach Genehmigung durch das Kartellamt erlaubt.