Krankengeld - Übergangsbereich

In Kürze

Wer im sogenannten Übergangsbereich verdient, also zwischen 538,01 und 2.000,00 Euro brutto im Monat, bekommt sein Krankengeld nach einer besonderen Berechnungsregel. Die Vergünstigung des Übergangsbereichs gilt hier nicht — es wird stattdessen ein fiktives Nettoentgelt berechnet.

Definition

Der Übergangsbereich (früher: Gleitzone) ist ein Einkommensbereich zwischen 538,01 und 2.000,00 Euro brutto monatlich. Arbeitnehmer in diesem Bereich zahlen reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, haben dadurch aber ein höheres Nettogehalt als bei normaler Berechnung.

Bei der Berechnung des Krankengeldes darf diese Vergünstigung jedoch nicht berücksichtigt werden. Das regelt § 47 Abs. 1 Satz 8 SGB V ausdrücklich. Stattdessen wird aus dem tatsächlichen Bruttoarbeitsentgelt ein sogenanntes fiktives Nettoarbeitsentgelt ermittelt — so, als ob die Übergangsbereichsregelung nicht existieren würde.

Der Grund: Das Krankengeld wird als der niedrigere Wert aus zwei Vergleichsgrößen festgesetzt — 70 % des Regelentgelts oder 90 % des Nettoarbeitsentgelts. Damit dieser Vergleich korrekt funktioniert, muss das Nettoentgelt einheitlich und ohne Sonderregelung berechnet werden.

Für Arbeitgeber bedeutet das: Sie müssen auf der Bescheinigung für die Krankenkasse sowohl das tatsächliche Bruttoarbeitsentgelt als auch das fiktive Nettoarbeitsentgelt eintragen. Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld sind immer in ihrer tatsächlichen Höhe anzugeben — auch dann, wenn sie zusammen mit dem laufenden Entgelt unter 2.000,00 Euro liegen.

Wichtig: Im Gegensatz zur Beitragsberechnung und zur Berechnung des Mutterschaftsgeldes findet die Übergangsbereichsregelung beim Krankengeld keine Anwendung. Die rechtliche Grundlage hierfür ist § 47 Abs. 1 Satz 8 SGB V in Verbindung mit § 20 Abs. 2 SGB IV.