In Kürze
Kreditoren bezeichnet die Gläubiger eines Unternehmens aus offenen Lieferungen oder sonstigen erbrachten Leistungen. Der Begriff wird vor allem im Rechnungswesen und in der Buchführung verwendet.
Definition
Kreditoren ist ein arbeitsrechtliches / arbeitszeitrechtliches Modell / Instrument / Begriff. Es bezeichnet Gläubiger eines Unternehmens, deren Ansprüche aus Lieferungen oder Leistungen wirtschaftlich begründet sind.
Der Tatbestand liegt vor, wenn eine fällige Geldverbindlichkeit gegenüber einem externen Leistungserbringer bilanziell erfasst ist. Kreditoren entstehen regelmäßig durch Warenlieferungen, Dienstleistungen oder vergleichbare schuldrechtliche Austauschverhältnisse mit Zahlungsziel.
Die rechtliche Einordnung erfolgt handelsrechtlich nach dem Handelsgesetzbuch (HGB), insbesondere § 266 HGB.
Eine gesetzliche Verpflichtung zur Führung einzelner Kreditorenverhältnisse als Vertragsform besteht nicht.
Abzugrenzen sind Kreditoren von:
- Debitoren, die Forderungen des Unternehmens gegenüber eigenen Leistungsempfängern erfassen
Kreditoren sind in der Praxis für die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und die Darstellung des Fremdkapitals relevant.