Künstlersozialabgabe

In Kürze

Die Künstlersozialabgabe finanziert die soziale Absicherung selbständiger Künstler und Publizisten. Sie wird von bestimmten Unternehmen auf gezahlte Honorare erhoben.

Definition

Die Künstlersozialabgabe ist ein arbeitsrechtlicher Begriff für eine gesetzlich geregelte Umlage zur Sozialversicherung. Sie verpflichtet bestimmte Unternehmen zur Zahlung eines prozentualen Beitrags auf Entgelte für künstlerische Leistungen.

Die Abgabepflicht besteht, wenn selbständige Künstler oder Publizisten nicht nur gelegentlich beauftragt werden. Maßgeblich ist die Verwertung der Leistung, unabhängig von Versicherungsstatus, Rechtsform oder Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse.

Rechtsgrundlage ist insbesondere:

  • § 25 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG)

Dieser regelt die Bemessungsgrundlage und Meldepflichten.

Die Abgabe begründet keinen individuellen Versicherungsanspruch des beauftragten Künstlers gegenüber dem zahlenden Unternehmen. Sie ist klar von Arbeitsentgelt und Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung bei abhängig Beschäftigten abzugrenzen.

In der Praxis beeinflusst die Künstlersozialabgabe die Kostenkalkulation und Meldeprozesse vieler auftraggebender Unternehmen. Die Zahlung erfolgt jährlich nach gemeldeten Entgelten und unterliegt der Prüfung durch die Deutsche Rentenversicherung.

Die Künstlersozialabgabe ist für abgabepflichtige Unternehmen bei der Beauftragung kreativer Leistungen dauerhaft zu berücksichtigen.