In Kürze
Körperschaftsteuer bezeichnet die Einkommenbesteuerung juristischer Personen nach einheitlichen Regeln. Sie knüpft an den steuerlichen Gewinn des Rechtsträgers an.
Definition
Körperschaftsteuer ist ein arbeitsrechtlicher Begriff mit steuerrechtlicher Verankerung für juristische Personen. Sie erfasst das zu versteuernde Einkommen rechtlich selbstständiger Körperschaften unabhängig von Gewinnverwendung.
Die Steuer liegt vor, wenn ein inländischer oder beschränkt steuerpflichtiger Rechtsträger steuerlich relevante Einkünfte erzielt.
Tatbestandlich vorausgesetzt sind:
- Rechtspersönlichkeit
- Einkunftserzielung
- steuerliche Zuordnung nach Sitz oder Geschäftsleitung
Die Bemessungsgrundlage ist das nach steuerlichen Vorschriften ermittelte Einkommen eines Veranlagungszeitraums.
Rechtsgrundlage ist das Körperschaftsteuergesetz (KStG), mit Verweisungen auf das Einkommensteuergesetz.
Die Körperschaftsteuer begründet keine persönliche Steuerpflicht natürlicher Personen für dieselben Einkünfte.
Abzugrenzen ist sie von der Einkommensteuer, die ausschließlich natürliche Personen als Steuersubjekte erfasst.
In der arbeitsrechtlichen Praxis beeinflusst die Körperschaftsteuer die Kostenstruktur von Arbeitgebern und deren wirtschaftliche Leistungsfähigkeit.