Kassenbeleg

In Kürze

Ein Kassenbeleg dokumentiert einen getätigten Umsatz im Rahmen eines Kassengeschäfts. Er dient dem buchhalterischen Nachweis von Einnahmen oder Ausgaben.

Definition

Der Kassenbeleg ist ein steuerrechtlicher Begriff zur formalen Dokumentation eines Kassengeschäfts. Er weist den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen zeitnah zum Zahlungsvorgang nach.

Ein Kassenbeleg liegt vor, wenn Datum, Leistung, Entgelt und leistender Unternehmer objektiv festgehalten sind. Die Erstellung erfolgt regelmäßig automatisiert durch ein Kassensystem oder vergleichbare technische Aufzeichnung.

Für steuerliche Zwecke kann der Kassenbeleg Bestandteil der laufenden Kassenbuchführung sein.

Rechtsgrundlagen für inhaltliche Mindestangaben können insbesondere sein:

  • § 14 Umsatzsteuergesetz (UStG)
  • § 33 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV)

Der Kassenbeleg begründet keinen eigenständigen Anspruch auf Vorsteuerabzug ohne Erfüllung gesetzlicher Voraussetzungen.

Abzugrenzen ist der Kassenbeleg von:

  • einer Rechnung
  • einer Quittung

Empfängerangaben sind regelmäßig nicht enthalten.

In der Praxis ermöglicht der Kassenbeleg die zeitnahe Erfassung und Nachvollziehbarkeit bargeldnaher Geschäftsvorfälle.