In Kürze
Konfliktmanagement bezeichnet den strukturierten Umgang mit betrieblichen Konflikten zwischen Beschäftigten oder Organisationseinheiten. Es umfasst Verfahren zur Prävention, Steuerung und Lösung arbeitsbezogener Auseinandersetzungen.
Definition
Konfliktmanagement ist ein arbeitsrechtliches Instrument zur systematischen Steuerung, Bearbeitung und Prävention von Konflikten im betrieblichen Kontext. Erfasst werden sachliche, zwischenmenschliche oder strukturelle Auseinandersetzungen zwischen Beschäftigten, Führungskräften oder Organisationseinheiten.
Voraussetzung ist, dass Konflikte als arbeitsbezogene Störungen mit Auswirkungen auf die Zusammenarbeit eingeordnet sind. Die Anwendung erfolgt durch festgelegte Verfahren, Rollen oder Prozesse innerhalb der betrieblichen Organisation.
Eingesetzt werden interne oder externe Methoden zur Deeskalation, Vermittlung oder strukturellen Klärung. Konfliktmanagement ist funktionsbezogen ausgestaltet und unabhängig von individuellen Schuldzuweisungen oder Bewertungen angelegt.
Die Maßnahmen können informell oder formalisiert erfolgen, ohne zwingend gerichtliche Verfahren einzubeziehen. Konfliktmanagement begründet keine Verpflichtung zur Durchführung bestimmter Konfliktlösungsverfahren.
Abzugrenzen ist es von:
- arbeitsgerichtlichen Streitverfahren
Es ist auf außergerichtliche Konfliktbearbeitung gerichtet. In der Praxis dient Konfliktmanagement der Sicherung betrieblicher Zusammenarbeit, Arbeitsfähigkeit und organisatorischer Stabilität.