Kreditorenbuchhaltung

In Kürze

Kreditorenbuchhaltung erfasst und verarbeitet eingehende Rechnungen sowie zugehörige Verbindlichkeiten eines Unternehmens. Sie dient der systematischen Abbildung zahlungsbezogener Verpflichtungen gegenüber externen Gläubigern.

Definition

Kreditorenbuchhaltung ist ein arbeitsrechtliches und arbeitszeitrechtliches Modell. Sie bezeichnet die organisatorisch abgegrenzte Verarbeitung aller eingehenden Rechnungen und daraus resultierenden Zahlungsverpflichtungen eines Unternehmens.

Der Tatbestand liegt vor, wenn kreditorische Geschäftsvorfälle vollständig erfasst, sachlich geprüft, kontiert und im Rechnungswesen verbucht sind. Kreditorenbuchhaltung umfasst die Führung von Kreditorenstammdaten, die Überwachung von Fälligkeiten sowie die Vorbereitung fristgerechter Zahlungen.

Die rechtliche Einordnung erfolgt handelsrechtlich nach dem Handelsgesetzbuch (HGB), insbesondere:

  • § 238 HGB

Eine gesetzliche Verpflichtung zur Einrichtung einer eigenständigen Kreditorenbuchhaltungseinheit besteht nicht.

Abzugrenzen ist die Kreditorenbuchhaltung von:

  • Debitorenbuchhaltung, die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Kunden abbildet

Kreditorenbuchhaltung ist in der Praxis für Liquiditätssteuerung, Bilanzklarheit und Ordnungsmäßigkeit der Buchführung relevant.