In Kürze
Kreditwürdigkeit beschreibt die Einschätzung, ob ein Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen voraussichtlich nachkommen kann. Sie dient Kreditgebern als Entscheidungsgrundlage für Kreditvergabe und Konditionen.
Definition
Kreditwürdigkeit ist ein arbeitsrechtliches / arbeitszeitrechtliches Modell / Instrument / Begriff. Sie bezeichnet die prognostische Beurteilung der Fähigkeit und Bereitschaft eines Kreditnehmers zur vertragsgemäßen Rückzahlung.
Die Kreditwürdigkeit liegt vor, wenn persönliche Zuverlässigkeit sowie wirtschaftliche Leistungsfähigkeit anhand objektiver Kriterien festgestellt sind. Die Prüfung umfasst insbesondere:
- Einkommensverhältnisse
- Vermögenslage
- bestehende Verpflichtungen
- verfügbare Sicherheiten des Kreditnehmers
Kreditwürdigkeit berücksichtigt sowohl persönliche Integrität als auch materielle Rückgriffsmöglichkeiten bei vertragswidrigem Verlauf.
Rechtsgrundlage ist das Kreditwesengesetz (KWG), insbesondere § 18 KWG, bei bestimmten Kreditvolumina.
Eine positive Bewertung begründet keinen Anspruch auf Kreditgewährung oder bestimmte Vertragskonditionen.
Abzugrenzen ist Kreditwürdigkeit von der bloßen Kreditfähigkeit, die allein rechtliche und formale Voraussetzungen beschreibt.
In der Praxis beeinflusst Kreditwürdigkeit die Risikosteuerung, Kreditentscheidung und Ausgestaltung von Sicherungsmechanismen.