In Kürze
Kreditwürdigkeit (auch Bonität) beschreibt, ob jemand einen Kredit zurückzahlen kann und zurückzahlen will. Sie dient Kreditgebern als Entscheidungsgrundlage dafür, ob und zu welchen Bedingungen ein Kredit oder eine Geschäftsbeziehung zustande kommt.
Definition
Der Begriff Kreditwürdigkeit wird auch als Bonität bezeichnet (vom lateinischen bonitas). Er beschreibt die Fähigkeit und Bereitschaft einer Person, eines Unternehmens oder eines Staates, aufgenommene Schulden fristgerecht und vollständig – gegebenenfalls einschließlich Zinsen – zurückzuzahlen.
Kreditwürdigkeit setzt die sogenannte Kreditfähigkeit voraus, die allein die rechtlichen und formalen Voraussetzungen beschreibt. Darüber hinaus muss der Kreditnehmer grundsätzlich in der Lage sein, mit den geliehenen Mitteln finanzielle Überschüsse zu erwirtschaften, die über die Kosten des Kredits hinausgehen.
Es gibt zwei wesentliche Kriterien der Bonität:
- Rückzahlungsfähigkeit (wirtschaftliche Kreditwürdigkeit): Kann der Kreditnehmer den Kredit aus seinen Einnahmen bedienen? Geprüft wird dies anhand von Einkommensnachweisen, Vermögenslage, bestehenden Verpflichtungen, verfügbaren Sicherheiten sowie Bilanzen und wirtschaftlichen Prognosen.
- Zahlungswilligkeit (persönliche Kreditwürdigkeit): Ist der Kreditnehmer zuverlässig und willens zu zahlen? Bei Privatpersonen zählen Beruf, Lebensumstände und persönliche Integrität; bei Unternehmen die Qualität der Unternehmensführung.
Das Ergebnis einer Bonitätsprüfung wird häufig als Score oder Rating ausgedrückt – von „sehr guter Bonität" bis „gerade noch vertretbarer Bonität". Eine gute Bonität bedeutet eine geringe Wahrscheinlichkeit, dass der Kredit ausfällt.
Für Privatpersonen fließen unter anderem Alter, Familienstand, Einkommenshöhe und Schuldensituation in die Bewertung ein. Bei Unternehmen werden zusätzlich Jahresabschlüsse, Zahlungsverhalten und die Qualität des Managements herangezogen.
Rechtsgrundlage ist das Kreditwesengesetz (KWG), insbesondere § 18 KWG: Kreditinstitute sind verpflichtet, die wirtschaftliche Lage ihrer Kreditnehmer laufend zu beobachten. Kommen Kreditnehmer ihrer Informationspflicht nicht nach, kann dies bis zur Kündigung des Kredits führen.
Eine positive Bewertung der Kreditwürdigkeit begründet keinen Anspruch auf Kreditgewährung oder bestimmte Vertragskonditionen. In der Praxis beeinflusst sie jedoch die Risikosteuerung, die Kreditentscheidung und die Ausgestaltung von Sicherungsmechanismen.