In Kürze
Leibrente bezeichnet eine wiederkehrende Geldleistung, die an die Lebensdauer einer Person gekoppelt ist. Die Zahlung endet mit dem Tod der berechtigten Person.
Definition
Leibrente ist ein zivilrechtlicher Begriff für eine auf Lebenszeit geschuldete wiederkehrende Geldleistung. Die Verpflichtung besteht, regelmäßig Zahlungen zu erbringen, solange die berechtigte Person lebt.
Eine Leibrente liegt vor, wenn Leistungshöhe, Zahlungsrhythmus, Rentenbeginn und die maßgebliche Lebensperson verbindlich bestimmt sind. Sie kann entgeltlich oder unentgeltlich begründet werden und ist nicht an eine Gegenleistung gleicher Art gebunden.
Rechtsgrundlagen sind insbesondere:
- §§ 759 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 22 Einkommensteuergesetz (EStG) (steuerliche Folgen)
Der Begriff begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte Mindestdauer der Rentenzahlung.
Abzugrenzen ist die Leibrente von der Zeitrente, bei der die Laufzeit unabhängig vom Lebensende festgelegt ist.
In der Praxis wird die Leibrente häufig zur Altersversorgung oder Vermögensübertragung gegen laufende Leistungen eingesetzt. Die Leistungspflicht endet kraft Gesetzes mit dem Tod der rentenberechtigten Person.
Die vertragliche Ausgestaltung bestimmt Fälligkeit, Anpassung und Sicherung der laufenden Zahlungen verbindlich.