Lohnsteuerkarte

In Kürze

Die Lohnsteuerkarte war ein amtliches Dokument zur Ermittlung der Lohnsteuer. Sie wurde 2013 durch ein elektronisches Verfahren ersetzt.

Definition

Lohnsteuerkarte ist ein arbeitsrechtlicher Begriff für ein ehemals verwendetes amtliches Nachweisdokument zur Lohnsteuererhebung.

Sie diente der Erfassung lohnsteuerlicher Abzugsmerkmale eines Arbeitnehmers für die Entgeltabrechnung.

Lohnsteuerkarte lag vor, wenn dem Arbeitgeber die steuerlich relevanten persönlichen Merkmale des Arbeitnehmers dokumentiert vorlagen.

Voraussetzung war ein bestehendes Arbeitsverhältnis mit lohnsteuerpflichtigem Arbeitsentgelt.

Die Karte enthielt insbesondere Angaben zu:

  • Steuerklasse
  • Kinderfreibeträgen
  • Religionszugehörigkeit

Rechtsgrundlage war das Einkommensteuergesetz (EStG), insbesondere die Regelungen zu Lohnsteuerabzugsmerkmalen.

Die Lohnsteuerkarte begründete keine eigenständige Steuerpflicht, sondern diente der technischen Umsetzung des Steuerabzugs.

Abzugrenzen ist die Lohnsteuerkarte vom elektronischen Verfahren der Lohnsteuerabzugsmerkmale, das sie ersetzt hat.

Lohnsteuerkarte ist heute nur noch von historischer Bedeutung für die Einordnung früherer Abrechnungszeiträume.