In Kürze
Der Lohn ist die Bezahlung, die ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer für geleistete Arbeit schuldet. Er wird meist nach tatsächlich gearbeiteten Stunden berechnet und kann daher von Monat zu Monat schwanken.
Definition
Ursprünglich bezeichnete „Lohn" die Vergütung für gewerbliche Arbeitnehmer, während „Gehalt" für kaufmännische oder technische Angestellte stand. Der wesentliche Unterschied: Das Gehalt bleibt monatlich gleich, der Lohn richtet sich nach den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden.
In der modernen Gesetzgebung und in Tarifverträgen wird diese Unterscheidung kaum noch gemacht — dort ist meist nur noch von Entgelt die Rede. Im Alltag werden Lohn, Gehalt, Entgelt und Vergütung oft gleichbedeutend verwendet.
Für die Höhe des Lohns gilt grundsätzlich Vertragsfreiheit. Es gibt jedoch wichtige Untergrenzen, die nicht unterschritten werden dürfen:
- Gesetzlicher Mindestlohn — gilt für alle Branchen, sofern kein höherer Tarifvertrag greift
- Tarifvertragliche Mindestlöhne — gelten, wenn das Unternehmen tarifgebunden ist oder der Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt wurde
- § 138 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) — ein Lohn ist sittenwidrig und damit ungültig, wenn er weniger als zwei Drittel der üblichen Vergütung beträgt
- § 612 Abs. 2 BGB — wurde gar kein Lohn vereinbart, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf die sogenannte „verkehrsübliche Vergütung"
Wie hoch der Lohn ausfällt, hängt unter anderem von Ausbildung, Berufserfahrung, Fachkenntnissen, der Belastung am Arbeitsplatz sowie der aktuellen Lage auf dem Arbeitsmarkt ab.