In Kürze
Ein Leitender Angestellter ist ein Arbeitnehmer mit eigenständigen unternehmerischen Entscheidungsbefugnissen. Die rechtliche Einordnung bestimmt die Anwendbarkeit arbeitsrechtlicher Schutzvorschriften.
Definition
Ein Leitender Angestellter ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er umfasst Arbeitnehmer, die wesentliche unternehmerische Leitungsaufgaben selbständig wahrnehmen.
Ein Leitender Angestellter liegt vor, wenn Befugnisse zur eigenständigen Einstellung und Entlassung von Arbeitnehmern festgelegt sind. Gleichgestellt ist die regelmäßige Wahrnehmung unternehmensbedeutender Aufgaben mit maßgeblichem, weisungsfreiem Entscheidungsspielraum.
Maßgeblich ist die tatsächliche Ausübung der Funktion und nicht die arbeitsvertragliche Bezeichnung.
Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:
- § 5 Absatz 3 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
- § 14 Absatz 2 Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
Danach unterfallen Leitende Angestellte nicht dem persönlichen Anwendungsbereich des BetrVG. Die Einordnung begründet keinen generellen Ausschluss arbeitsrechtlicher Schutzvorschriften.
Abzugrenzen ist der Begriff von Führungskräften ohne eigenständige Arbeitgeberbefugnisse.
In der betrieblichen Praxis beeinflusst der Status als Leitender Angestellter insbesondere Mitbestimmungsrechte und Wahlberechtigung.