In Kürze
Das Lastschriftverfahren ermöglicht den Einzug fälliger Geldbeträge durch den Zahlungsempfänger. Es beruht auf einer vorherigen Zustimmung des Zahlungspflichtigen.
Definition
Das Lastschriftverfahren ist ein zahlungsrechtliches Instrument des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Es erfolgt eine kontobezogene Abwicklung zwischen Parteien.
Der Zahlungsempfänger löst den Zahlungsvorgang aus und veranlasst ihn technisch. Eine wirksame Autorisierung des Zahlungspflichtigen zum Einzug ist erforderlich.
Diese Autorisierung erfolgt regelmäßig durch ein SEPA-Lastschriftmandat mit eindeutiger Zuordnung zum Zahlungsempfänger.
Das Verfahren setzt die Mitwirkung der beteiligten Zahlungsdienstleister bei Einreichung, Belastung und Gutschrift voraus.
Rechtsgrundlage für die Wirksamkeit der Autorisierung ist:
- § 675j Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Das Verfahren begründet keine gesetzliche Verpflichtung zur Nutzung für Zahlungsbeteiligte.
Es ist vom Dauerauftrag abzugrenzen, da die Zahlungsinitiative nicht vom Zahlungspflichtigen ausgeht.
Das Lastschriftverfahren hat praktische Bedeutung für regelmäßig oder variabel anfallende Forderungen im laufenden Zahlungsverkehr.