In Kürze
Die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit ist eine besondere Rentenform, die schrittweise abgeschafft wurde. Versicherte bestimmter älterer Geburtsjahrgänge genießen unter bestimmten Bedingungen Vertrauensschutz und sind von Anhebungen der Altersgrenze sowie von Abschlägen ausgenommen.
Definition
Die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit war eine Sonderform der Altersrente, die arbeitslosen Versicherten unter bestimmten Voraussetzungen einen früheren Renteneintritt ermöglichte. Sie ist gesetzlich in § 237 SGB VI geregelt.
Im Zuge der Rentenreform wurde die Altersgrenze für diese Rente schrittweise angehoben. Wer die Rente vor Erreichen der regulären Altersgrenze in Anspruch nimmt, muss grundsätzlich mit Abschlägen auf die monatliche Rentenhöhe rechnen.
Unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes sind bestimmte Versicherte von der Anhebung der Altersgrenze und von Abschlägen ausgenommen – sofern sie die gesetzlich festgelegten Voraussetzungen erfüllen (§ 237 Abs. 3 und 4 SGB VI).
Für Versicherte der Geburtsjahrgänge ab 1952 besteht kein Anspruch mehr auf diese besondere Altersrente. Die frühere Grundlage (§ 38 SGB VI) wurde zum 31. Dezember 1999 aufgehoben und durch die Neuregelung in § 237 SGB VI ersetzt.