Lebensarbeitszeit - Altersrente langjährig Vers.

In Kürze

Die Altersrente für langjährig Versicherte ermöglicht es, unter bestimmten Voraussetzungen früher in Rente zu gehen – allerdings oft mit Abzügen. Wer besonders lange eingezahlt hat, kann unter Umständen abschlagsfrei in Rente gehen.

Definition

Die Altersrente für langjährig Versicherte ist eine Form der gesetzlichen Altersrente, die Versicherten offensteht, die eine bestimmte Wartezeit in der Rentenversicherung erfüllt haben. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich in § 36 bzw. § 236 SGB VI.

Durch das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz (in Kraft seit 01.01.2008) wurden die Altersgrenzen schrittweise angehoben. Wer die Rente vorzeitig in Anspruch nimmt, muss für jeden Monat der früheren Inanspruchnahme einen Abschlag von 0,3 % auf die monatliche Rente hinnehmen.

Neben der Altersrente für langjährig Versicherte gibt es die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (§ 38 bzw. § 236b SGB VI). Diese kann unter bestimmten Voraussetzungen abschlagsfrei bezogen werden, wenn eine Wartezeit von 45 Jahren nachgewiesen wird.

Auf die 45-jährige Wartezeit werden folgende Zeiten angerechnet:

  • Pflichtbeiträge aus Beschäftigung, selbstständiger Tätigkeit oder Pflege
  • Kindererziehungszeiten bis zum 10. Lebensjahr des Kindes
  • Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld I (Entgeltersatzleistung der Arbeitsförderung)
  • Leistungen bei Krankheit (z. B. Krankengeld, Verletztengeld) und Übergangsgeld
  • Freiwillige Beiträge, wenn mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge aus Beschäftigung oder selbstständiger Tätigkeit vorliegen

Nicht auf die Wartezeit angerechnet werden Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld II oder Arbeitslosenhilfe sowie Zeiten aus Versorgungsausgleich oder Rentensplitting (§§ 51 Abs. 3a, 244 Abs. 3 SGB VI).

Zeiten von Arbeitslosigkeit in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn werden grundsätzlich nicht berücksichtigt. Eine Ausnahme gilt, wenn die Arbeitslosigkeit durch Insolvenz oder vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers verursacht wurde.

Für Versicherte, die vor dem 01.01.1953 geboren sind, besteht seit dem 01.07.2014 die Möglichkeit, die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte bereits ab dem 63. Lebensjahr zu beziehen. Für später Geborene (bis 31.12.1963) wird diese Altersgrenze schrittweise auf 64 Jahre und 10 Monate angehoben.