In Kürze
Ein Low Performer (auch: Minderleister) ist ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsleistung dauerhaft und erheblich unter dem Durchschnitt vergleichbarer Kollegen liegt. Das kann arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung nach sich ziehen.
Definition
Von einem Low Performer spricht man, wenn jemand im Vergleich zu ähnlich eingesetzten Kollegen unter gleichen Bedingungen deutlich weniger oder schlechter arbeitet. Dabei unterscheidet man zwei Arten der Messung:
- Quantitativ: Der Arbeitnehmer produziert oder erledigt spürbar weniger als der Durchschnitt.
- Qualitativ: Der Arbeitnehmer macht deutlich mehr Fehler als vergleichbare Kollegen.
Damit eine Minderleistung arbeitsrechtlich relevant ist, muss sie erheblich sein und über einen längeren Zeitraum andauern. Das Bundesarbeitsgericht hat eine Leistungsminderung von 30 % als erheblich eingestuft.
Wichtig: Bei der Berechnung des Durchschnitts dürfen nur wirklich vergleichbare Arbeitnehmer herangezogen werden. Besonders leistungsstarke Kollegen (sogenannte Top-Performer) dürfen nicht einbezogen werden, weil sie den Durchschnittswert nach oben verzerren würden.
Bevor ein Arbeitgeber arbeitsrechtliche Schritte einleiten kann, muss er den Arbeitnehmer in der Regel zunächst schriftlich abmahnen. Dabei darf er nicht verlangen, einen bestimmten Durchschnittswert zu erreichen — er darf nur auffordern, die persönliche Leistungsfähigkeit voll auszuschöpfen.
Außerdem sollte der Arbeitgeber die Ursachen der Minderleistung untersuchen und dem Arbeitnehmer wenn möglich Unterstützung zur Leistungssteigerung anbieten. Dies gehört zur Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. In manchen Fällen stellt sich dabei heraus, dass die schwache Leistung auf Fehler in der Führung zurückzuführen ist.