Liquiditätssicherung

In Kürze

Liquiditätssicherung bedeutet, dass der Bund einspringt, wenn die Rentenversicherung vorübergehend nicht genug Geld hat, um ihre Zahlungen zu leisten. So wird sichergestellt, dass Renten und andere Leistungen pünktlich ausgezahlt werden.

Definition

Die gesetzliche Rentenversicherung bildet sogenannte Nachhaltigkeitsrücklagen, um ihre laufenden Zahlungsverpflichtungen — zum Beispiel Renten oder Beiträge zur Krankenversicherung — erfüllen zu können. Reichen diese Rücklagen nicht aus, greift die Liquiditätssicherung.

In der allgemeinen Rentenversicherung gewährt der Bund in diesem Fall ein zinsloses Darlehen. Dieses muss zurückgezahlt werden, sobald die Finanzlage es erlaubt — spätestens jedoch bis zum Ende des Folgejahres.

Damit Engpässe frühzeitig erkannt werden, müssen die Rentenversicherungsträger täglich ihre verfügbaren Mittel melden. Die gesetzliche Grundlage dafür ist § 214a SGB VI. So kann rechtzeitig beim Bund Unterstützung angefordert werden.

Normalerweise wäre eine solche Liquiditätshilfe nicht nötig, wenn der Beitragssatz gemäß § 158 SGB VI korrekt festgesetzt wird. Dann verfügt die Rentenversicherung am Jahresende über eine Rücklage von ein bis eineinhalb Monatsausgaben.

Für die knappschaftliche Rentenversicherung und die Alterssicherung der Landwirte gilt eine andere Regelung: Hier übernimmt der Bund dauerhaft den Unterschied zwischen Einnahmen und Ausgaben — also nicht als Darlehen, sondern als direkte Defizitdeckung. Die Rechtsgrundlagen hierfür sind § 215 SGB VI sowie § 78 ALG.