Lohnsteuerjahresausgleich

In Kürze

Der Lohnsteuerjahresausgleich ist ein arbeitgeberseitiges Korrekturverfahren für den Lohnsteuerabzug. Er gleicht zu viel einbehaltene Lohnsteuer innerhalb des Kalenderjahres aus.

Definition

Der Lohnsteuerjahresausgleich ist ein arbeitsrechtliches Instrument zur nachträglichen Korrektur des laufenden Lohnsteuerabzugs durch den Arbeitgeber. Er dient dem Ausgleich von Abweichungen zwischen einbehaltener und zutreffender Jahreslohnsteuer.

Ein Lohnsteuerjahresausgleich liegt vor, wenn der Arbeitgeber nach Ablauf des Kalenderjahres eine Neuberechnung der Jahreslohnsteuer vornimmt.

Voraussetzungen sind:

  • Der Arbeitnehmer hat während des Kalenderjahres ausschließlich Arbeitslohn von diesem Arbeitgeber bezogen.
  • Es besteht keine Pflicht zur Einkommensteuerveranlagung.
  • Keine besonderen steuerlichen Merkmale wurden berücksichtigt.

Rechtsgrundlage ist:

  • § 42b Einkommensteuergesetz (EStG)

Der Lohnsteuerjahresausgleich erfolgt ausschließlich durch den Arbeitgeber und nicht auf Antrag des Arbeitnehmers. Er begründet keinen Anspruch auf Durchführung und keinen eigenständigen Erstattungsanspruch.

Abzugrenzen ist der Lohnsteuerjahresausgleich von der Einkommensteuererklärung, die die endgültige Steuerfestsetzung vornimmt.

Der Lohnsteuerjahresausgleich ist praxisrelevant für Arbeitnehmer ohne Steuererklärungspflicht und für die Jahresabrechnung des Arbeitgebers.