In Kürze
Die Lohnsteuererklärung ist die steuerliche Jahreserklärung von Arbeitnehmern. Sie dient dem Abgleich einbehaltener Lohnsteuer mit der tatsächlichen Steuerschuld.
Definition
Lohnsteuererklärung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur Bezeichnung der steuerlichen Jahreserklärung von Arbeitnehmern. Sie beschreibt das Verfahren der nachträglichen Festsetzung der Einkommensteuer nach Ablauf eines Kalenderjahres.
Eine Lohnsteuererklärung liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer dem Finanzamt seine steuerlich relevanten Einkünfte offenlegt. Voraussetzung ist, dass im Kalenderjahr Arbeitslohn bezogen und darauf Lohnsteuer einbehalten wurde.
Die Erklärung dient der Ermittlung, ob die einbehaltene Lohnsteuer der tatsächlichen Steuerschuld entspricht.
Rechtsgrundlage ist das Einkommensteuergesetz (EStG), insbesondere die Vorschriften zur Veranlagung.
Die Lohnsteuererklärung stellt regelmäßig eine Antragsveranlagung dar und erfolgt auf freiwilliger Basis. Sie begründet keinen eigenständigen Steueranspruch, sondern konkretisiert die bestehende Einkommensteuerschuld.
Abzugrenzen ist die Lohnsteuererklärung von:
- der Lohnsteueranmeldung des Arbeitgebers, die der laufenden Steuererhebung dient
Die Lohnsteuererklärung ist praxisrelevant für Steuererstattungen oder Nachforderungen gegenüber Arbeitnehmern.