In Kürze
„Leistungen" bezeichnet im Sozialrecht alle Geld-, Sach- oder Dienstleistungen, die staatliche Stellen an Arbeitnehmer und andere Berechtigte erbringen. Sie werden von verschiedenen Sozialleistungsträgern bereitgestellt.
Definition
Im deutschen Sozialrecht sind Leistungen alle Unterstützungen, auf die Arbeitnehmer oder andere Personen einen gesetzlichen Anspruch haben können. Dazu zählen etwa finanzielle Zahlungen, Sachleistungen oder persönliche Hilfen.
Zuständig für die Erbringung dieser Leistungen sind sogenannte Sozialleistungsträger — also öffentliche Stellen wie Krankenkassen, Rentenversicherungsträger, Unfallversicherungsträger oder die Bundesagentur für Arbeit. Jeder Träger ist für einen bestimmten Bereich zuständig.
Welche Leistungen im Einzelfall zustehen, hängt von der jeweiligen Lebenssituation und den gesetzlichen Voraussetzungen ab. Die Grundlagen finden sich vor allem im Sozialgesetzbuch (SGB), das in mehrere Bücher unterteilt ist und die verschiedenen Leistungsbereiche regelt.