In Kürze
Lebensversicherung ist eine Personenversicherung zur finanziellen Absicherung biometrischer Risiken. Sie erbringt Leistungen bei Tod oder bei Erleben eines festgelegten Zeitpunkts.
Definition
Lebensversicherung ist ein arbeitsrechtlich neutraler, versicherungsrechtlicher Begriff zur vertraglichen Absicherung personenbezogener Lebensrisiken. Sie verpflichtet den Versicherer zur Leistung bei Tod der versicherten Person oder bei Ablauf einer vereinbarten Versicherungsdauer.
Eine Lebensversicherung liegt vor, wenn eine Person gegen Prämienzahlung einen Anspruch auf eine Geld- oder Rentenleistung begründet. Sie ist als Summenversicherung ausgestaltet, bei der die Leistungshöhe vertraglich unabhängig vom konkreten Schaden bestimmt wird.
Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:
- §§ 150 ff. Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
Ergänzend gelten aufsichtsrechtliche Vorgaben des Versicherungsaufsichtsgesetzes in funktionalem Zusammenhang. Eine gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss einer Lebensversicherung besteht nicht.
Abzugrenzen ist die Lebensversicherung von:
- der gesetzlichen Rentenversicherung
Die Lebensversicherung beruht auf privatrechtlichem Vertrag. In der Praxis dient sie der Absicherung von Hinterbliebenen, Altersvorsorge oder Kapitalbildung.
Die Versicherung kann auf das Leben des Versicherungsnehmers oder einer dritten Person abgeschlossen werden. Die Leistung erfolgt je nach Vertragsart als Einmalbetrag oder laufende Zahlung.
Die konkrete Ausgestaltung bestimmt Prämienhöhe, Laufzeit, Leistungsfall und Bezugsberechtigung verbindlich.