In Kürze
Die gesetzliche Unfallversicherung unterstützt Arbeitnehmer, die einen Arbeitsunfall erleiden oder an einer Berufskrankheit erkranken. Sie übernimmt Kosten für Behandlung, Rehabilitation und zahlt bei dauerhaften Schäden eine Rente.
Definition
Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Teil der deutschen Sozialversicherung. Sie greift, wenn ein Arbeitnehmer durch die Arbeit gesundheitlich geschädigt wird — sei es durch einen Unfall am Arbeitsplatz, auf dem Weg zur Arbeit (Wegeunfall) oder durch eine anerkannte Berufskrankheit.
Rechtliche Grundlage ist das Siebte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII). Die Beiträge zahlen allein die Arbeitgeber — Arbeitnehmer zahlen nichts.
Die Leistungen umfassen unter anderem:
- Heilbehandlung: Ärztliche Versorgung, Krankenhausaufenthalt, Medikamente
- Rehabilitation: Maßnahmen zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit, z. B. Physiotherapie oder berufliche Umschulung
- Verletztengeld: Einkommensersatz während der Arbeitsunfähigkeit
- Verletztenrente: Dauerhafte Rente bei bleibenden gesundheitlichen Schäden
- Hinterbliebenenleistungen: Unterstützung für Angehörige bei tödlichem Ausgang
Zuständig für die Durchführung sind je nach Branche die Berufsgenossenschaften oder die Unfallkassen der öffentlichen Hand.