In Kürze
Menschen mit Behinderungen haben Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, um ihre Erwerbsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen. Die Bundesagentur für Arbeit ist dabei ein zentraler Rehabilitationsträger.
Definition
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben richten sich an Menschen mit Behinderungen oder Menschen, die von einer Behinderung bedroht sind. Ziel ist es, ihre Fähigkeit zur Erwerbstätigkeit zu sichern und ihre dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen.
Die rechtliche Grundlage bilden § 112 SGB III für die Bundesagentur für Arbeit sowie § 49 SGB IX, der die allgemeinen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für alle Rehabilitationsträger regelt. Welcher Träger zuständig ist, bestimmt sich nach § 7 SGB IX.
Die Leistungen umfassen vier Bereiche:
- Leistungen an Arbeitgeber (§ 50 SGB IX): z. B. Ausbildungszuschüsse, Eingliederungszuschüsse, Zuschüsse für Arbeitshilfen im Betrieb oder Kostenerstattung für eine Probebeschäftigung.
- Leistungen in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation (§ 51 SGB IX): Wenn Art oder Schwere der Behinderung besondere Fördereinrichtungen erfordern, werden Leistungen durch spezialisierte Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation erbracht.
- Gutachterliche Beratung (§ 54 SGB IX): Die Bundesagentur für Arbeit kann andere Rehabilitationsträger fachlich beraten, wenn es um Notwendigkeit, Art und Umfang von Leistungen geht.
- Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen (§§ 219 ff. SGB IX): Für Menschen, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (noch) nicht tätig sein können, gibt es Leistungen im Eingangsverfahren, im Berufsbildungsbereich und im Arbeitsbereich. Wer von einem Arbeitgeber ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis angeboten bekommt, kann stattdessen ein sogenanntes Budget für Arbeit nach § 61 SGB IX erhalten.
Wichtig: Die Bundesagentur für Arbeit ist nicht für Leistungen im Arbeitsbereich von Werkstätten zuständig. Hierfür sind andere Träger verantwortlich, etwa die Unfallversicherungsträger oder die Träger der Eingliederungshilfe.