Laufzeit

In Kürze

Laufzeit bezeichnet den zeitlichen Geltungsrahmen einer tariflichen Regelung oder vertraglichen Bindung. Sie bestimmt Beginn und Ende der normativen Wirkungen.

Definition

Laufzeit ist ein arbeitsrechtlicher Begriff, der den Zeitraum beschreibt, für den die normative Geltung eines Tarifvertrags verbindlich festgelegt ist.

Eine Laufzeit liegt vor, wenn Inkrafttreten und Beendigung oder Kündbarkeit zeitlich bestimmt sind. Maßgeblich ist die objektive Festlegung der zeitlichen Bindung im Tarifvertrag.

Die Dauer ergibt sich unabhängig von späteren Verhandlungsergebnissen oder tatsächlicher Durchführung der Tarifnormen.

Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:

  • § 4 Tarifvertragsgesetz (TVG)
  • § 74 Absatz 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) (tarifliche Friedenspflicht)

Während der Laufzeit gilt für die geregelten Tarifinhalte die tarifliche Friedenspflicht.

Laufzeit begründet keinen Anspruch auf Abschluss, Verlängerung oder Änderung eines Tarifvertrags.

Abzugrenzen ist die Laufzeit von der Nachwirkung tariflicher Normen nach Ablauf des Tarifvertrags.

In der Praxis bestimmt die Laufzeit die zeitliche Planungsgrundlage für tarifgebundene Arbeitsbedingungen.