Lohnsteuer

In Kürze

Lohnsteuer ist die vom Arbeitslohn einbehaltene Erhebungsform der Einkommensteuer. Sie wird vom Arbeitgeber berechnet und abgeführt.

Definition

Lohnsteuer bezeichnet die Erhebungsform der Einkommensteuer auf Arbeitslohn. Sie erfasst Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit.

Die Steuer wird beim Zufluss des Arbeitsentgelts erhoben. Der Arbeitgeber behält den Steuerbetrag vom Bruttoarbeitslohn ein und führt ihn an die Finanzverwaltung ab.

Schuldner der Steuer ist der Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber schuldet die Einbehaltung und Abführung.

Die Berechnung erfolgt anhand gesetzlich festgelegter Lohnsteuerabzugsmerkmale und Steuertabellen.

Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:

  • Einkommensteuergesetz (EStG), vor allem §§ 38 ff. EStG

Die einbehaltene Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die endgültige Einkommensteuerschuld. Eine eigenständige Steuerart wird durch die Lohnsteuer nicht begründet.

Abzugrenzen ist die Lohnsteuer von der Veranlagung zur Einkommensteuer, bei der die endgültige Steuerschuld festgestellt wird.

Lohnsteuer ist praxisrelevant für die monatliche Entgeltabrechnung und die steuerliche Haftung des Arbeitgebers.