In Kürze
Der Leistungsausschluss in der sozialen Pflegeversicherung verhindert, dass Personen Leistungen erhalten, die ihren Wohnsitz in Deutschland nur deshalb begründet haben, um diese Leistungen zu nutzen.
Definition
Die soziale Pflegeversicherung soll die sogenannte Solidargemeinschaft schützen. Wer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland ausschließlich zum Zweck begründet, Pflegeleistungen zu beziehen, kann von diesen Leistungen ausgeschlossen werden.
Der Ausschluss betrifft alle Leistungen nach dem SGB XI — also zum Beispiel Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Tagespflege.
In der Praxis ist es nicht einfach, einen solchen Missbrauch nachzuweisen. Pflegekassen können jedoch bei der ersten Kontaktaufnahme den Hintergrund eines Wohnortwechsels erfragen. Versicherte können zudem aufgefordert werden, schriftlich zu bestätigen, dass der Umzug nicht aus missbräuchlichen Gründen erfolgte.
Gesetzliche Grundlage ist unter anderem:
- § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 12 SGB XI – Pflichtversicherung in der sozialen Pflegeversicherung