Lkw-Maut

In Kürze

Die Lkw-Maut ist eine gesetzlich geregelte Gebühr für die Nutzung bestimmter Bundesfernstraßen. Sie betrifft schwere Nutzfahrzeuge und wird streckenbezogen erhoben.

Definition

Die Lkw-Maut ist eine öffentlich-rechtliche Abgabe für die Benutzung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen durch mautpflichtige Fahrzeuge.

Sie liegt vor, wenn ein Kraftfahrzeug oder eine Fahrzeugkombination die gesetzlich festgelegten technischen Voraussetzungen erfüllt.

Maßgeblich sind insbesondere die technisch zulässige Gesamtmasse, die Zweckbestimmung für den Güterkraftverkehr sowie die Nutzung mautpflichtiger Verkehrswege.

Die Erhebung der Lkw-Maut erfolgt streckenbezogen und knüpft an objektive Fahrzeugmerkmale während der tatsächlichen Straßennutzung an.

Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:

  • Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG)
  • Lkw-Maut-Verordnung (Lkw-MautV)

Die Lkw-Maut-Verordnung regelt die Durchführung, den Nachweis und die Erstattung.

Eine gesetzliche Verpflichtung zur Nutzung mautpflichtiger Straßen wird durch die Lkw-Maut nicht begründet.

Abzugrenzen ist die Lkw-Maut von:

  • der allgemeinen Kraftfahrzeugsteuer

Die allgemeine Kraftfahrzeugsteuer wird fahrzeugbezogen und unabhängig von der konkreten Straßennutzung erhoben.

Die Lkw-Maut ist für Arbeitgeber im Transportgewerbe relevant, da sie laufende Betriebskosten im gewerblichen Güterverkehr beeinflusst.