Logistik

Logistik bezeichnet die organisatorische Steuerung von Waren- und Informationsflüssen in betrieblichen Abläufen. Ziel ist es, Güter zeitgerecht und bedarfsgerecht bereitzustellen sowie den Material- und Warenfluss effizient zu gestalten.

In Kürze

Logistik bezeichnet die organisatorische Steuerung von Waren- und Informationsflüssen in betrieblichen Abläufen. Ziel ist es, Güter zeitgerecht und bedarfsgerecht bereitzustellen sowie den Material- und Warenfluss effizient zu gestalten.

Definition

Logistik umfasst die Gesamtheit strukturierter Tätigkeiten zur Planung, Steuerung, Durchführung und Kontrolle von Güter- und Informationsflüssen innerhalb betrieblicher Wertschöpfungsprozesse. Sie ist heute keine reine Teilfunktion der Materialwirtschaft mehr, sondern eine betriebliche Querschnittsfunktion, die die Unternehmensbereiche Beschaffung, Produktion und Vertrieb miteinander verbindet.

Logistik liegt vor, wenn Transport, Lagerung und Bereitstellung von Materialien systematisch organisiert und prozessual miteinander verknüpft sind. Die innerbetriebliche Logistikkette reicht von der Planung und Steuerung des Warenflusses bis zur Auslieferung beim Kunden — einschließlich Abfallentsorgung und Recycling. Erfasst sind sowohl innerbetriebliche als auch unternehmensübergreifende Abläufe.

Die Logistik lässt sich in vier Hauptbereiche untergliedern:

  • Beschaffungslogistik: Transport von Materialien vom Lieferanten ins Eingangslager
  • Produktionslogistik: Verwaltung von Halb- und Fertigprodukten sowie Lagerhaltung im Betrieb
  • Distributions- oder Absatzlogistik: Auslieferung fertiger Produkte an den Kunden
  • Entsorgungslogistik: Rücknahme und Recycling von Abfällen, Leergut und Verpackungen

Ein weiterer Teilbereich ist die Ersatzteillogistik, die sicherstellt, dass verkaufte Produkte langfristig durch Ersatzteile und Wartung einsatzfähig bleiben. Zu den weiteren Aufgaben gehören Wareneingangsprüfung, wirtschaftliche Lagerhaltung, Verpackungsentwicklung sowie die Koordination aller Logistikprozesse. Moderne Automatisierung und Informationstechnik helfen dabei, diese Abläufe effizienter zu gestalten.

Eine ausdrückliche gesetzliche Definition besteht nicht; der Begriff wird im arbeitsrechtlichen Sprachgebrauch funktional verwendet. Logistik umfasst ausschließlich objektiv beschreibbare organisatorische Funktionen und begründet keinen eigenständigen arbeitsrechtlichen Anspruch auf bestimmte organisatorische Maßnahmen oder Ressourcen.

Abzugrenzen ist Logistik von der bloßen Transportleistung, die nur einen einzelnen Teilaspekt darstellt. Für Arbeitgeber ist Logistik relevant, da sie arbeitsorganisatorische Strukturen, Aufgabenverteilungen und betriebliche Abläufe rechtlich einordnet.

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