Logistik

In Kürze

Logistik bezeichnet die organisatorische Steuerung von Waren- und Informationsflüssen in betrieblichen Abläufen. Sie sichert die zeitgerechte und bedarfsgerechte Verfügbarkeit betrieblicher Ressourcen.

Definition

Logistik ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Sie umfasst die Gesamtheit strukturierter Tätigkeiten zur Planung, Steuerung und Kontrolle von Güter- und Informationsflüssen innerhalb betrieblicher Wertschöpfungsprozesse.

Logistik liegt vor, wenn Transport, Lagerung und Bereitstellung von Materialien systematisch organisiert und prozessual miteinander verknüpft sind. Erfasst sind innerbetriebliche sowie unternehmensübergreifende Abläufe entlang der Beschaffungs-, Produktions- und Absatzstufen.

Logistik umfasst ausschließlich objektiv beschreibbare organisatorische Funktionen ohne Rückgriff auf individuelle Leistungsbewertungen. Eine ausdrückliche gesetzliche Definition besteht nicht, jedoch wird der Begriff im arbeitsrechtlichen Sprachgebrauch funktional verwendet.

Logistik begründet keinen eigenständigen arbeitsrechtlichen Anspruch auf bestimmte organisatorische Maßnahmen oder Ressourcen.

Abzugrenzen ist Logistik von:

  • der bloßen Transportleistung, die nur einen einzelnen Teilaspekt darstellt

Für Arbeitgeber ist Logistik relevant, da sie arbeitsorganisatorische Strukturen, Aufgabenverteilungen und betriebliche Abläufe rechtlich einordnet.