In Kürze
Das Landesarbeitsgericht ist die zweite Instanz der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit. Es überprüft Entscheidungen der Arbeitsgerichte.
Definition
Das Landesarbeitsgericht ist ein arbeitsrechtliches Gericht, das über Rechtsmittel gegen Urteile und Beschlüsse der Arbeitsgerichte der Länder entscheidet.
Die Zuständigkeit besteht, wenn Berufungen oder Beschwerden form- und fristgerecht eingelegt sind.
Das Verfahren umfasst eine Tatsachen- und Rechtsprüfung und folgt den Vorgaben des Arbeitsgerichtsgesetzes.
Die Kammer setzt sich aus einem Berufsrichter sowie je einem ehrenamtlichen Richter aus Arbeitnehmer- und Arbeitgeberkreisen zusammen.
Rechtsgrundlage ist insbesondere:
- § 64 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)
Eine erstinstanzliche Entscheidungskompetenz ist dem Landesarbeitsgericht nicht zugewiesen.
Abzugrenzen ist das Landesarbeitsgericht vom Bundesarbeitsgericht, das ausschließlich als Revisionsinstanz tätig wird.
In der arbeitsrechtlichen Praxis ist das Landesarbeitsgericht eine maßgebliche Entscheidungsinstanz für streitige Individual- und Kollektivsachen.