In Kürze
Die Lohn- und Gehaltsstruktur regelt, wie Vergütungen im Unternehmen gerecht und nachvollziehbar aufgebaut sind. Sie soll sicherstellen, dass alle Beschäftigten entsprechend ihrer Aufgaben, Leistungen und Verantwortung bezahlt werden.
Definition
Eine Lohn- und Gehaltsstruktur ist das System, nach dem ein Unternehmen die Vergütungen seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter festlegt und ordnet. Ziel ist es, Entgeltgerechtigkeit herzustellen — also sicherzustellen, dass die Bezahlung fair, transparent und nachvollziehbar ist.
Eine gut gestaltete Struktur kann die Motivation steigern, das Betriebsklima verbessern und langfristig zur Begrenzung der Personalkosten beitragen. Die Einführung ist in der Regel ein mittel- bis langfristiger Prozess, der schrittweise umgesetzt wird.
Drei Wege zur Entgeltfindung kommen dabei in Betracht:
- Kausale Entgeltfindung: Die Vergütung richtet sich nach dem Arbeitsergebnis und dem Anforderungsgrad der Stelle.
- Finale Entgeltfindung: Der Unternehmenserfolg wird anteilig auf Arbeit und Kapital verteilt — Grundlage vieler Erfolgsbeteiligungsmodelle.
- Soziale Entgeltfindung: Soziale Gesichtspunkte wie Familienstand, Betriebszugehörigkeit oder Kinderzahl fließen in die Vergütung ein.
In der Praxis werden diese drei Ansätze meist kombiniert. Hilfsmittel wie Stellenbeschreibungen und Funktionendiagramme helfen dabei, die Struktur objektiv und einheitlich zu gestalten.
Neben dem Grundgehalt spielen auch zusätzliche Leistungen eine Rolle, etwa Firmenwagen, Altersversorgung oder Personalrabatte. Wichtig ist, dass deren Gewährung klar geregelt und möglichst positionsbezogen — also unabhängig von der Person — erfolgt.
Gesetzliche und tarifliche Rahmenbedingungen setzen den Rahmen für jede Lohn- und Gehaltsstruktur. Relevante Vorschriften finden sich unter anderem in folgenden Gesetzen:
- Grundgesetz (GG)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Handelsgesetzbuch (HGB)
- Gewerbeordnung (GewO)
- Tarifvertragsgesetz (TVG)
- Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
- Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
- Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)
Zusätzlich gelten tarifvertragliche Regelungen sowie betriebliche Vorgaben — darunter auch die Mitwirkungsrechte des Betriebsrats bei Vergütungsfragen.