Lieferantenrechnung

In Kürze

Eine Lieferantenrechnung dokumentiert die Abrechnung einer Lieferung oder sonstigen Leistung durch einen Lieferanten. Sie begründet eine zahlungsbezogene Verbindlichkeit des Rechnungsempfängers.

Definition

Lieferantenrechnung ist ein buchhalterischer und steuerrechtlicher Begriff. Sie bezeichnet ein Rechnungsdokument, mit dem ein Lieferant eine erbrachte Lieferung oder sonstige Leistung abrechnet.

Eine Lieferantenrechnung liegt vor, wenn Art und Umfang der Leistung festgelegt, ein Entgelt ausgewiesen und der Leistungsempfänger eindeutig bestimmt ist.

Lieferantenrechnungen müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben enthalten, um als ordnungsgemäßer Rechnungsnachweis anerkannt zu werden.

Maßgebliche Rechtsgrundlage ist:

  • § 14 Umsatzsteuergesetz (UStG)

Dieser normiert die formellen Mindestanforderungen an Rechnungen.

Eine Lieferantenrechnung begründet keinen eigenständigen Zahlungsanspruch. Sie dokumentiert eine bereits entstandene Forderung aus dem zugrunde liegenden Schuldverhältnis.

Abzugrenzen ist die Lieferantenrechnung von der Ausgangsrechnung, die ein Unternehmen selbst an seine Kunden ausstellt.

In der Praxis dient die Lieferantenrechnung der Erfassung, Prüfung, Verbuchung und fristgerechten Begleichung von Verbindlichkeiten in der Kreditorenbuchhaltung.