Lohnbuchungen - spezielle

In Kürze

Neben den monatlich wiederkehrenden Lohnbuchungen gibt es spezielle Lohnbuchungen, die nur in bestimmten Situationen oder Branchen anfallen. Typische Beispiele sind Aushilfslöhne, Sachbezüge, Tantiemen und Abfindungen.

Definition

Viele Unternehmen beschäftigen zeitweise Aushilfen – etwa Schüler, Studenten oder Rentner – auf Basis eines Mini-Jobs. Im Jahr 2025 liegt die Grenze bei 556 Euro monatlich. Für diese Beschäftigten gelten besondere steuerliche Regelungen, zum Beispiel eine pauschale Lohnsteuer.

Sachbezüge sind Leistungen, die Arbeitnehmer zusätzlich zum Lohn erhalten – zum Beispiel ein Dienstwagen, kostenlose Mahlzeiten, eine verbilligte Unterkunft oder Zinsersparnisse. Diese Leistungen gelten als sogenannter geldwerter Vorteil und müssen gesondert gebucht und versteuert werden. Bei Lohnsteuer-Außenprüfungen werden Sachbezüge besonders genau geprüft.

Tantiemen sind leistungsabhängige Sondervergütungen, die vor allem leitende Angestellte wie Geschäftsführer oder Prokuristen erhalten. Sie werden meist einmal jährlich ausgezahlt und richten sich häufig nach dem erzielten Jahresüberschuss des Unternehmens.

Abfindungen erhalten Arbeitnehmer, wenn ihr Arbeitsverhältnis endet – sei es im gegenseitigen Einvernehmen, auf Grundlage eines Sozialplans oder infolge einer arbeitsgerichtlichen Entscheidung. Auch Abfindungen werden lohnbuchhalterisch erfasst und unterliegen besonderen steuerlichen Regelungen.

Alle diese speziellen Lohnbuchungen werden in der Regel gegen das sogenannte Lohnverrechnungskonto gebucht. Die anfallenden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fließen in die monatliche Gesamtabrechnung ein.