In Kürze
Der Lagebericht ist ein gesetzlich normierter Unternehmensbericht mit ergänzender Informationsfunktion. Er dient der strukturierten Darstellung wirtschaftlicher Lage und Entwicklung.
Definition
Der Lagebericht ist ein arbeitsrechtliches Instrument, das den Geschäftsverlauf, die wirtschaftliche Lage und wesentliche Risiken eines Unternehmens beschreibt.
Er bietet ergänzende Informationen außerhalb des Jahresabschlusses und ist sowohl vergangenheitsbezogen als auch zukunftsorientiert.
Inhaltlich umfasst der Lagebericht:
- Geschäftsergebnis
- Vermögenslage
- Finanzlage
- relevante Entwicklungen nach dem Abschlussstichtag
Erforderlich ist eine den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Gesamtschau der Unternehmenssituation.
Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:
- § 289 Handelsgesetzbuch (HGB)
- § 264 HGB
Eine gesetzliche Verpflichtung zur Aufstellung besteht nur für bestimmte Unternehmensgrößen.
Der Lagebericht begründet keinen eigenständigen individualrechtlichen Anspruch von Arbeitnehmern.
Abzugrenzen ist der Lagebericht vom Jahresabschluss, da dieser primär vergangenheitsbezogene Rechenwerke enthält.
Für betriebliche Interessenvertretungen ist der Lagebericht regelmäßig Informationsgrundlage bei wirtschaftlichen Angelegenheiten.