In Kürze
Leistungserfassung bezeichnet die strukturierte Dokumentation erbrachter Arbeitsleistungen innerhalb eines festgelegten Zeitraums. Sie dient der Zuordnung von Arbeitszeit und Tätigkeit.
Definition
Leistungserfassung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff, der die systematische Erhebung und Dokumentation von Arbeitsleistungen und zugehörigen Zeitaufwänden beschreibt.
Sie erfasst Art, Umfang und zeitliche Zuordnung der tatsächlich erbrachten Tätigkeiten innerhalb eines bestimmten Bezugszeitraums.
Leistungserfassung liegt vor, wenn Arbeitsleistungen nachvollziehbar festgehalten und einzelnen Aufgaben, Projekten oder Arbeitsaufträgen objektiv zugeordnet sind.
Voraussetzung ist eine strukturierte Erfassung anhand festgelegter Kriterien, unabhängig von der technischen Ausgestaltung.
Die Leistungserfassung kann manuell oder digital erfolgen und dient der internen Auswertung betrieblicher Abläufe.
Sie bildet regelmäßig eine Grundlage für Abrechnung, Vergütung, Projektsteuerung und Nachweispflichten gegenüber Dritten.
Eine unmittelbare Bewertung der Arbeitsleistung ist mit der Leistungserfassung nicht zwingend verbunden.
Der Begriff begründet keine eigenständige Verpflichtung zur Leistungsüberwachung oder Leistungskontrolle.
Abzugrenzen ist die Leistungserfassung von:
- Arbeitszeiterfassung, die ausschließlich Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit erfasst
Leistungserfassung ist in der betrieblichen Praxis insbesondere bei projektbezogener Arbeit und mobiler Tätigkeit relevant.