In Kürze
Lieferantenkredit bezeichnet einen Zahlungsaufschub zwischen Lieferung und Kaufpreiszahlung. Er entsteht durch eingeräumte Zahlungsziele im laufenden Geschäftsverkehr.
Definition
Der Lieferantenkredit ist ein finanzwirtschaftlicher Begriff der kurzfristigen Unternehmensfinanzierung im Rahmen von Austauschverträgen. Er beschreibt die zeitliche Verschiebung der Kaufpreisfälligkeit nach Warenlieferung oder Leistungserbringung.
Ein Lieferantenkredit liegt vor, wenn ein verbindliches Zahlungsziel nach Rechnungsstellung festgelegt ist. Voraussetzung ist eine bereits erfüllte Hauptleistung bei fortbestehender, gestundeter Zahlungspflicht des Abnehmers.
Die Finanzierung erfolgt nicht durch Kapitalüberlassung, sondern durch Dulden späterer Erfüllung der Geldschuld.
Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:
- § 488 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Der Lieferantenkredit ist regelmäßig kurzfristig ausgestaltet und betragsmäßig an den Waren- oder Leistungswert gebunden. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Gewährung besteht nicht und ergibt sich ausschließlich aus vertraglicher Gestaltung.
Abzugrenzen ist der Lieferantenkredit von:
- Bankdarlehen
Da keine Auszahlung liquider Mittel erfolgt, unterscheidet er sich von Bankdarlehen.
In der Praxis dient der Lieferantenkredit der Liquiditätssteuerung und Absatzförderung im unternehmerischen Geschäftsverkehr.