Leitende Angestellte

In Kürze

Leitende Angestellte sind Arbeitnehmer mit unternehmerischen Entscheidungsbefugnissen im Betrieb. Ihre rechtliche Einordnung bestimmt Beteiligungsrechte und arbeitsrechtliche Sonderregelungen.

Definition

Der Begriff Leitende Angestellte bezeichnet Arbeitnehmer, die maßgebliche unternehmerische Leitungsaufgaben eigenverantwortlich wahrnehmen.

Leitende Angestellte sind gegeben, wenn selbständige Entscheidungsbefugnisse über Einstellungen und Entlassungen oder vergleichbare Unternehmensfunktionen vorliegen.

Alternativ genügt die regelmäßige Wahrnehmung unternehmensbedeutender Aufgaben mit wesentlichem Entscheidungsspielraum.

Maßgeblich ist die tatsächliche Ausübung der Funktion, unabhängig von arbeitsvertraglichen Bezeichnungen.

Die zentrale Rechtsgrundlage ist:

  • § 5 Absatz 3 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)

Nach diesem stehen Leitende Angestellte außerhalb des persönlichen Anwendungsbereichs des BetrVG.

Eine gesetzliche Verpflichtung zur Einstufung einzelner Arbeitnehmer als Leitende Angestellte besteht nicht.

Der Begriff grenzt sich von bloßen Führungskräften ohne unternehmerische Entscheidungsbefugnis ab.

In der Praxis beeinflusst die Einordnung Beteiligungsrechte, Wahlberechtigung und Mitbestimmungszuständigkeiten.