In Kürze
Die Leistungsbedingte Kündigung beendet ein Arbeitsverhältnis wegen anhaltender Minderleistung. Maßgeblich ist eine objektiv erhebliche Abweichung von der geschuldeten Arbeitsleistung.
Definition
Die Leistungsbedingte Kündigung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Sie bezeichnet die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses wegen nachhaltiger quantitativer oder qualitativer Unterschreitung der arbeitsvertraglich geschuldeten Leistung.
Voraussetzung ist, dass die Minderleistung objektiv feststellbar, erheblich und über einen längeren Zeitraum gegeben ist. Erforderlich ist eine Zuordnung entweder zu schuldhaftem Verhalten oder zu in der Person liegenden Leistungshindernissen.
Bei schuldhafter Minderleistung ist regelmäßig eine vorherige Abmahnung erforderlich und dokumentiert festgelegt. Bei personenbedingter Minderleistung muss eine negative Zukunftsprognose hinsichtlich der weiteren Leistungsfähigkeit bestehen.
Zusätzlich ist festzustellen, dass betriebliche Interessen durch die Minderleistung erheblich beeinträchtigt sind.
Rechtsgrundlage ist insbesondere:
- § 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) bei bestehendem allgemeinem Kündigungsschutz
Eine Leistungsbedingte Kündigung begründet keinen eigenständigen Kündigungsgrund außerhalb der anerkannten Kündigungsarten.
Abzugrenzen ist sie von der verhaltensbedingten Kündigung, wenn Leistungsdefizite nicht auf steuerbares Verhalten zurückzuführen sind.
In der Praxis ist die Leistungsbedingte Kündigung insbesondere bei dauerhaft dokumentierter Low Performance relevant.