In Kürze
Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt nicht nur Altersrenten, sondern erbringt auch Leistungen bei Erwerbsminderung, für Hinterbliebene sowie zur Rehabilitation und Teilhabe am Arbeitsleben.
Definition
Die gesetzliche Rentenversicherung umfasst ein breites Spektrum an Leistungen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in verschiedenen Lebenssituationen absichern.
Rehabilitation und Teilhabe: Wer seine Arbeitsfähigkeit verloren hat oder zu verlieren droht, kann Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (z. B. Kur) oder zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten. Während dieser Zeit wird in der Regel Übergangsgeld gezahlt.
Altersrenten: Nach Erreichen der jeweiligen Altersgrenze und Erfüllung der Wartezeit haben Versicherte Anspruch auf eine Altersrente.
Erwerbsminderungsrenten: Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten kann, erhält eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.
Hinterbliebenenrenten: Nach dem Tod eines Versicherten können Ehepartner (Witwen-/Witwerrente) und Kinder (Waisenrente) Rentenleistungen erhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine einmalige Abfindung der Witwen- oder Witwerrente möglich.
Darüber hinaus kennt die Rentenversicherung weitere Leistungen:
- Beitragserstattungen in bestimmten Fällen
- Zuschüsse zur Krankenversicherung für Rentnerinnen und Rentner
- Kindererziehungsleistungen für Mütter, die vor 1992 Kinder erzogen haben und bestimmte Voraussetzungen erfüllen