In Kürze
Lohnkostenzuschuss unterstützt die Finanzierung von Arbeitsentgelt bei geförderter Beschäftigung. Er wird zeitlich befristet gewährt und ergänzt bestehende Arbeitsverhältnisse.
Definition
Der Lohnkostenzuschuss ist ein arbeitsrechtliches Instrument zur teilweisen Finanzierung von Arbeitsentgelt bei geförderter Beschäftigung. Er bezeichnet eine öffentliche Geldleistung, die zur Minderung der vom Arbeitgeber zu tragenden Lohnkosten eingesetzt wird.
Ein Lohnkostenzuschuss liegt vor, wenn eine staatliche Stelle eine zweckgebundene Zahlung für ein bestehendes Arbeitsverhältnis festlegt. Voraussetzung ist regelmäßig das Vorliegen arbeitsmarktpolitisch bestimmter Fördertatbestände bei Arbeitnehmern oder Arbeitgebern.
Die Förderung ist zeitlich befristet und in ihrer Höhe gesetzlich oder durch Bewilligungsbescheid bestimmt.
Rechtsgrundlagen sind insbesondere:
- Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
- §§ 16e, 16i SGB II
Ein Anspruch auf Gewährung eines Lohnkostenzuschusses besteht nicht kraft Gesetzes. Er ist von arbeitsvertraglichen Vergütungsansprüchen unabhängig und nicht mit Entgeltfortzahlung gleichzusetzen.
Der Lohnkostenzuschuss beeinflusst die Abrechnung des Arbeitsentgelts sowie Melde- und Nachweispflichten im geförderten Arbeitsverhältnis.