In Kürze
Lohnnebenkosten sind alle Kosten, die ein Arbeitgeber zusätzlich zum eigentlichen Nettolohn für einen Arbeitnehmer aufwenden muss. Sie entstehen aufgrund gesetzlicher Vorschriften, Tarifverträgen oder freiwilliger betrieblicher Leistungen.
Definition
Wenn ein Arbeitgeber jemanden beschäftigt, zahlt er nicht nur den Nettolohn aus. Er muss darüber hinaus weitere Beträge leisten – diese werden als Lohnnebenkosten bezeichnet. In der Fachliteratur findet man auch die Begriffe Lohnzusatzkosten, Personalnebenkosten oder Personalzusatzkosten.
Zusammen mit dem direkten Lohnaufwand ergeben die Lohnnebenkosten die gesamten Lohnkosten (auch Arbeitskosten genannt).
Die Lohnnebenkosten lassen sich in drei Gruppen einteilen:
- Gesetzliche Lohnnebenkosten – vom Gesetz vorgeschrieben, z. B. Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung
- Tarifliche Lohnnebenkosten – durch Tarifvertrag geregelt, z. B. zusätzliches Urlaubsgeld
- Freiwillige betriebliche Lohnnebenkosten – vom Arbeitgeber freiwillig gewährt, z. B. freiwillige soziale Leistungen
Zu den wichtigsten gesetzlichen Lohnnebenkosten gehören:
- Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung
- Arbeitgeberanteil zur Pflegeversicherung
- Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung
- Arbeitgeberanteil zur Arbeitslosenversicherung
- Berufsgenossenschaftsbeiträge
- Entgeltfortzahlung an Feiertagen und im Krankheitsfall
- Kosten des Mutterschutzes
- Insolvenzgeldumlage (U3)
Zu den Lohnnebenkosten im weiteren Sinne zählen unter anderem bezahlte Ausfallzeiten, betriebliche Altersversorgung, Urlaubsentgelt, Gratifikationen, vermögenswirksame Leistungen und Familienbeihilfen. Hier gibt es oft gesetzliche Mindestanforderungen, die durch Tarifverträge oder betriebliche Regelungen ergänzt werden.