In Kürze
Leasing ermöglicht die zeitlich befristete Nutzung eines Wirtschaftsguts gegen regelmäßige Ratenzahlung, ohne es sofort kaufen zu müssen. Der Leasinggeber bleibt in der Regel Eigentümer des Gegenstands.
Definition
Beim Leasing schließen Leasinggeber und Leasingnehmer einen zeitlich befristeten Vertrag über die entgeltliche Nutzung beweglicher oder unbeweglicher Wirtschaftsgüter ab. Typische Beispiele sind Fahrzeuge, Maschinen oder Computer. Das rechtliche Eigentum verbleibt beim Leasinggeber, während Nutzungschancen und -risiken dem Leasingnehmer zugewiesen werden.
Der Vertrag legt Laufzeit, Entgelt, Objekt, Gefahrtragung und Rückgabepflichten verbindlich fest und ist während der vereinbarten Grundmietzeit in der Regel nicht kündbar. Mangels spezieller gesetzlicher Regelung gelten überwiegend die Vorschriften des Mietrechts, insbesondere §§ 535 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), mit vertraglich zulässigen Abweichungen. Leasing ist vom Mietkauf abzugrenzen, da kein automatischer Eigentumsübergang am Vertragsende vorgesehen ist.
Für Unternehmen bietet Leasing mehrere praktische Vorteile: Der volle Kaufpreis muss nicht sofort aufgebracht werden, die konstanten Raten ermöglichen eine verlässliche Kostenplanung, bestehende Kreditlinien bleiben unberührt, und durch Serviceverträge können Verwaltungskosten gespart werden.
Der Vertrag regelt typischerweise auch Instandhaltung, Versicherungen und Sachmängelrechte abweichend vom gesetzlichen Mietrecht sowie Amortisation, Kündbarkeit und Verwertungsmodalitäten am Vertragsende.
Steuerlich gilt: Beim Leasingnehmer zählen die monatlichen Raten als Betriebsausgaben, sofern der Leasinggeber rechtlicher Eigentümer des Gegenstands ist. Der Leasinggeber bilanziert das Wirtschaftsgut und nimmt die Abschreibungen vor. Die steuerliche Zuordnung richtet sich nach der wirtschaftlichen Zurechnung, ohne den zivilrechtlichen Eigentumsstatus zu verändern.
Es gibt vier wesentliche Leasingarten:
- Operating-Leasing: Kurzfristiger, kündbarer Vertrag für Standardgüter wie Büroausstattung oder Fahrzeuge. Die Laufzeit ist kürzer als die übliche Nutzungsdauer des Gegenstands.
- Finanzierungsleasing: Eine Leasinggesellschaft erwirbt den Gegenstand und vermietet ihn weiter. Der Vertrag ist während der Grundmietzeit nicht kündbar. Je nach Vereinbarung decken die Raten entweder alle Kosten des Leasinggebers (Vollamortisation) oder nur einen Teil davon (Teilamortisation).
- Spezial-Leasing: Das Wirtschaftsgut wird individuell auf den Leasingnehmer zugeschnitten. Da eine anderweitige Nutzung kaum möglich ist, wird der Gegenstand wirtschaftlich dem Leasingnehmer zugerechnet und von ihm bilanziert — ähnlich wie bei einem Kauf.
- Sale and lease-back: Ein Unternehmen verkauft ein eigenes Wirtschaftsgut an eine Leasinggesellschaft und mietet es anschließend zurück. So wird kurzfristig Liquidität gewonnen, während der Gegenstand weiter genutzt werden kann.