Lohnfortzahlungsversicherung

In Kürze

Die Lohnfortzahlungsversicherung war ein gesetzliches Ausgleichsverfahren für Arbeitgeber bei Lohnfortzahlungskosten. Sie lief zum 31. Dezember 2005 aus und wurde durch das Aufwendungsausgleichsgesetz ersetzt.

Definition

Das Gesetz über die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall (Lohnfortzahlungsgesetz) regelte unter anderem, dass kleinere Arbeitgeber einen Ausgleich für ihre Aufwendungen bei Mutterschaft erhalten konnten. Größere Betriebe mit mehr als 20 bzw. 30 Beschäftigten waren von diesem Verfahren jedoch ausgeschlossen.

Das Bundesverfassungsgericht stellte fest, dass diese Ungleichbehandlung verfassungswidrig war. Da nur kleinere Betriebe am Ausgleichsverfahren teilnahmen, bestand für größere Unternehmen ein finanzieller Anreiz, Frauen bei der Einstellung zu benachteiligen. Das verstößt gegen das Gleichberechtigungsgebot aus Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz (GG).

Um diesen Verfassungsverstoß zu beheben, trat ab dem 1. Januar 2006 das Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) in Kraft. Es löste die Lohnfortzahlungsversicherung ab und schuf ein einheitlicheres Ausgleichsverfahren für Arbeitgeberaufwendungen, das sich an den aktuellen Strukturen der Sozialversicherung orientiert.